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Schulrecht für die Praxis |
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Die Schule ist in einen breiten rechtlichen Rahmen eingebunden. Um die Aufgaben, Rechte und Pflichten, die mit dem Schulalltag verbunden sind, korrekt wahrnehmen zu können, müssen Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern, Behörden ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies ist anspruchsvoll und nicht immer ohne weiteres möglich.
Konflikte entstehen oft, wenn jemand seine Rechte und Pflichten nicht kennt oder nicht erfüllt, seine Kompetenzen überschreitet und somit in die Rechte eines andern eingreift. Bereits durch die Klärung der recht-lichen Situation können Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten sachlich besprochen und gelöst werden, ohne dass unnötig Aufsichtsbehörden und Gerichte bemüht werden müssen.
Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann und nur der Rechtsweg als letzte Möglichkeit angesehen wird, ist es zweckmässig, vor Anhebung des Verfahrens den Fall mit einer juristischen Fachperson zu besprechen. Die professionelle Begleitung und Leitung des Verfahrens vor der Aufsichtsbehörde oder vor Gericht verhilft zur Durchsetzung der Rechtsansprüche und schont so Ihre Nerven.
Aufgrund meiner Kompetenzen als Juristin, Sekundarlehrerin und Mutter bin ich in der Lage, Fragen und Sachverhalte im Zusammenhang mit der Schule unter juristischem und pädagogischem Aspekt zu bearbeiten. Ich bin ausschliesslich der Sache verpflichtet. Meine Unabhängigkeit erlaubt es mir, ohne falsche Rücksichten allein in Ihrem Interesse und Ihrer Anliegen tätig zu sein. Ich verfolge den persönlichen Kontakt und spreche dabei Ihre Sprache, nicht nur jene des Rechts. Sie dürfen darauf vertrauen, dass ich dem Gebot der absoluten Diskretion jederzeit gerecht werde.
Ich freue mich, Ihnen beistehen zu dürfen! Elisabeth Dubach, lic. iur. |